WIENSTROM GmbH, Prüfung der Materialgebarung im Direktionsmagazin
Im Direktionsmagazin der WIENSTROM GmbH waren die mit SAP-Programmen
erstellten Auswertungen der Materialgebarung nicht unmittelbar nachvollziehbar und
entsprachen den in der Vermögensrechnung der WS ausgewiesenen Werten nicht. Bei
den unbewegten Artikeln war vor allem eine nicht unbeträchtliche Kapitalbindung durch
die von einer EDV-Abteilung beschafften Materialien feststellbar. Mit dem Materialgemeinkostenzuschlagsatz
von 20 % konnte das Auslangen nicht gefunden werden.
Trotz der Installierung des SAP-Lagerprogrammes wurden die Zu- und Abgänge noch
immer händisch auf Lagerkarten vorgenommen.
Wie der Stellungnahme der geprüften Gesellschaft zu entnehmen war, befand sich das
Logistikinformationssystem in Umgestaltung, eine Erhöhung des Zuschlagsatzes würde
jedoch Fremdbeschaffungen begünstigen.