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WIENSTROM GmbH, Prüfung der Kassengebarung im Direktionsmagazin

Nach einem im Direktionsmagazin der WIENSTROM GmbH erfolgten Einbruch wurden die dabei entwendeten Geldmittel von der Versicherung infolge der Nichteinhaltung der Versicherungsbedingungen nicht ersetzt. Bei den entwendeten Geldern hatte es sich vor allem um Einnahmen aus dem Verkauf von Batterien und Glühlampen an Bedienstete der Gesellschaft gehandelt. Die Empfehlungen des Kontrollamtes betrafen vor allem Maßnahmen zur Kassensicherheit und zur Ordnungsmäßigkeit der Verrechnung.

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