Magistratische Bezirksämter, Prüfung der Vergebührung von Betriebsanlagengenehmigungen im Jahr 2001
Von den magistratischen Bezirksämtern wurden im Jahr 2001 rd. 2.000 Bescheide zu
Genehmigungen von Betriebsanlagen bzw. deren Änderungen und sonstigen dazugehörigen
Erledigungen erteilt.
Die in vier magistratischen Bezirksämtern geprüften Vergebührungen ergaben, dass
hinsichtlich der Vorschreibung, Einhebung und des Nachweises der Entrichtung von
Kommissionsgebühren und Verwaltungsabgaben keine wesentlichen Mängel vorlagen.
Hinsichtlich der Vergebührung der Beilagen regte das Kontrollamt eine höhere Aufmerksamkeit
und eine einheitliche Vorgangsweise der magistratischen Bezirksämter
an. Ebenso wurde eine anschaulichere Nachvollziehbarkeit der Vergebührungen im
Verwaltungsakt empfohlen.