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Magistratische Bezirksämter, Prüfung der Vergebührung von Betriebsanlagengenehmigungen im Jahr 2001

Von den magistratischen Bezirksämtern wurden im Jahr 2001 rd. 2.000 Bescheide zu Genehmigungen von Betriebsanlagen bzw. deren Änderungen und sonstigen dazugehörigen Erledigungen erteilt.

Die in vier magistratischen Bezirksämtern geprüften Vergebührungen ergaben, dass hinsichtlich der Vorschreibung, Einhebung und des Nachweises der Entrichtung von Kommissionsgebühren und Verwaltungsabgaben keine wesentlichen Mängel vorlagen.

Hinsichtlich der Vergebührung der Beilagen regte das Kontrollamt eine höhere Aufmerksamkeit und eine einheitliche Vorgangsweise der magistratischen Bezirksämter an. Ebenso wurde eine anschaulichere Nachvollziehbarkeit der Vergebührungen im Verwaltungsakt empfohlen.

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