Magistratsabteilung 12, Prüfung von Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Vereines auf dem Gebiet der Behindertenhilfe
Die Versorgung von behinderten Menschen nach dem Wiener Behindertengesetz
erfolgt ausschließlich durch private Vertragspartner der Magistratsabteilung 12 wien
sozial. Erhebliche Überstundennachforderungen der Belegschaft des Vereines T.
führten zur Insolvenz dieses langjährigen Vertragspartners auf dem Gebiet der
Behindertenhilfe und zur Übernahme seiner Wohngemeinschaften durch die A. GmbH.
Mit dieser Lösung konnte einerseits eine kontinuierliche Betreuung der betroffenen
Klienten sichergestellt und andererseits eine Fortsetzung der widmungsgemäßen
Verwendung der in der Vergangenheit an den Verein T. ausbezahlten Subventionen
erreicht werden. Als außerordentlicher Aufwand dieser Insolvenz für die Stadt Wien
waren die Kosten des Konkursverfahrens des Vereines und die Fusionskosten der
A. GmbH zu veranschlagen.
Bezüglich der Zusammenarbeit zwischen der Magistratsabteilung 12 und den Vertragspartnern
T. und A. GmbH gaben u.a. das Fehlen von entsprechenden Verträgen
(Leistungsbeschreibungen und Qualitätsstandards) und die Vorgangsweise bei der
Finanzierung von Vor- und Anlaufkosten Anlass zur Kritik.