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Magistratsabteilung 12, Prüfung von Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Vereines auf dem Gebiet der Behindertenhilfe

Die Versorgung von behinderten Menschen nach dem Wiener Behindertengesetz erfolgt ausschließlich durch private Vertragspartner der Magistratsabteilung 12 wien sozial. Erhebliche Überstundennachforderungen der Belegschaft des Vereines T. führten zur Insolvenz dieses langjährigen Vertragspartners auf dem Gebiet der Behindertenhilfe und zur Übernahme seiner Wohngemeinschaften durch die A. GmbH.

Mit dieser Lösung konnte einerseits eine kontinuierliche Betreuung der betroffenen Klienten sichergestellt und andererseits eine Fortsetzung der widmungsgemäßen Verwendung der in der Vergangenheit an den Verein T. ausbezahlten Subventionen erreicht werden. Als außerordentlicher Aufwand dieser Insolvenz für die Stadt Wien waren die Kosten des Konkursverfahrens des Vereines und die Fusionskosten der A. GmbH zu veranschlagen.

Bezüglich der Zusammenarbeit zwischen der Magistratsabteilung 12 und den Vertragspartnern T. und A. GmbH gaben u.a. das Fehlen von entsprechenden Verträgen (Leistungsbeschreibungen und Qualitätsstandards) und die Vorgangsweise bei der Finanzierung von Vor- und Anlaufkosten Anlass zur Kritik.

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