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Magistratsabteilung 44, Übereinkommen über die Bewirtschaftung von Parkplätzen

 

Bei den zwischen der Magistratsabteilung 44 - Bäder und der Firma A. abgeschlossenen zwei Übereinkommen über die Bewirtschaftung von Parkplätzen bei sieben (von ursprünglich 13 vertraglich vorgesehenen) städtischen Bädern bestanden Mängel, die sowohl auf die - ohne öffentliche Interessentensuche zu Stande gekommenen - Übereinkommen selbst als auch auf die administrativen Abläufe zurückzuführen waren. Weitere Mängel wurden in den nicht ausreichend geprüften Abrechnungen der Jahre 1999 bis 2001 festgestellt.

 

 

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