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Magistratsabteilung 44, Prüfung der Grundsteuerverrechnung

Bei diversen Liegenschaften der Magistratsabteilung 44 - Bäder, für welche Grundsteuer vorgeschrieben wurde, war die Grundsteuerbemessung und Vorschreibung der Grundsteuer infolge übereinstimmender Daten zwischen Finanzamt und der Bäderverwaltung nicht korrekt. Vor allem wichen die dem Finanzamt zur Grundsteuerbemessung bekannt gegebenen Pachtflächen von den tatsächlichen Flächen ab. Demzufolge war auch die Weiterverrechnung der Grundsteuer an die einzelnen Pächter mangelhaft.

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