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Magistratsabteilung 44, Prüfung der Grundsteuerverrechnung bei bewirtschafteten Parkplätzen

 

Die Grundsteuerverrechnung bei acht Bädern, bei welchen die Parkplätze bewirtschaftet werden, wies Mängel sowohl hinsichtlich der zur Bemessung der Grundsteuer zu Grunde gelegenen Unterlagen als auch bezüglich deren Verrechnung an den Parkplatzbetreiber auf.
 
Die fehlerhaften Grundsteuerberechnungen waren zu sanieren und künftig auf die Flächenbemessungen und die laufenden Bekanntgaben an die Finanzämter erhöhtes Augenmerk zu legen. Weiters sollte eine korrekte Grundsteuervorschreibung an den Geschäftspartner gewährleistet sein.

 

 

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