Magistratsabteilung 44, Prüfung der Grundsteuerverrechnung bei bewirtschafteten Parkplätzen
Die Grundsteuerverrechnung bei acht Bädern, bei welchen die Parkplätze bewirtschaftet
werden, wies Mängel sowohl hinsichtlich der zur Bemessung der Grundsteuer
zu Grunde gelegenen Unterlagen als auch bezüglich deren Verrechnung an den Parkplatzbetreiber
auf.
Die fehlerhaften Grundsteuerberechnungen waren zu sanieren und künftig auf die
Flächenbemessungen und die laufenden Bekanntgaben an die Finanzämter erhöhtes
Augenmerk zu legen. Weiters sollte eine korrekte Grundsteuervorschreibung an den
Geschäftspartner gewährleistet sein.