Magistratsabteilung 44, Sicherheitstechnische Prüfung im Amalienbad
Das Amalienbad unterliegt in Vollziehung des Bäderhygienegesetzes periodischen
Überprüfungen durch das Magistratische Bezirksamt für den 10. Bezirk. Die bei den Revisionen
festgestellten Mängel wurden zum überwiegenden Teil fristgerecht behoben,
einige Beanstandungen - z.B. die nicht brandhemmende Ausführung der Stiegenhaustüren
und die fehlende Signalisierung des Betriebszustandes der Sicherheitsbeleuchtung
- harrten jedoch längere Zeit ihrer Erledigung.
Bei im Winter des Jahres 2001/2002 durchgeführten Sicherheitsbegehungen wurde
festgestellt, dass dem vorbeugenden Brandschutz nicht in allen Belangen Rechnung
getragen worden war. Die Notstromversorgung war zwar funktionsfähig, die behördlich
vorgeschriebene Vorgangsweise bei der Durchführung der Probeläufe ließ jedoch
langfristig Schäden am Aggregat erwarten. Der Magistratsabteilung 44 - Bäder wurde
empfohlen, eine Abänderung des Bescheides zu initiieren. Die Befundung der Elektroanlagen
war mangelhaft. Die mit diesen Angelegenheiten befasste Magistratsabteilung
32 - Haustechnik veranlasste unverzüglich eine neuerliche Überprüfung und
die Behebung der festgestellten Mängel.