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Magistratsabteilung 44, Sicherheitstechnische Prüfung im Amalienbad

Das Amalienbad unterliegt in Vollziehung des Bäderhygienegesetzes periodischen Überprüfungen durch das Magistratische Bezirksamt für den 10. Bezirk. Die bei den Revisionen festgestellten Mängel wurden zum überwiegenden Teil fristgerecht behoben, einige Beanstandungen - z.B. die nicht brandhemmende Ausführung der Stiegenhaustüren und die fehlende Signalisierung des Betriebszustandes der Sicherheitsbeleuchtung - harrten jedoch längere Zeit ihrer Erledigung.

Bei im Winter des Jahres 2001/2002 durchgeführten Sicherheitsbegehungen wurde festgestellt, dass dem vorbeugenden Brandschutz nicht in allen Belangen Rechnung getragen worden war. Die Notstromversorgung war zwar funktionsfähig, die behördlich vorgeschriebene Vorgangsweise bei der Durchführung der Probeläufe ließ jedoch langfristig Schäden am Aggregat erwarten. Der Magistratsabteilung 44 - Bäder wurde empfohlen, eine Abänderung des Bescheides zu initiieren. Die Befundung der Elektroanlagen war mangelhaft. Die mit diesen Angelegenheiten befasste Magistratsabteilung 32 - Haustechnik veranlasste unverzüglich eine neuerliche Überprüfung und die Behebung der festgestellten Mängel.

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