Magistratsabteilung 51, Prüfung von drei Sportförderungen
Die Magistratsabteilung 51 ist nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt
Wien u.a. für die Angelegenheiten der Sportförderung zuständig, wobei die dabei einzuhaltende
Vorgangsweise mittels einer internen Dienstanweisung vom 26. Jänner 1999
geregelt wird.
Bei den geprüften Sportveranstaltungen waren die Bestimmungen dieser Dienstanweisung
nicht zur Gänze eingehalten worden. Insbesondere hatte es die Magistratsabteilung
51 unterlassen, Gesamtabrechnungen der Veranstaltungen zu verlangen,
sodass nicht festgestellt werden konnte, ob Überförderungen vorlagen. Die ordnungsgemäße
Verwendung der Subventionsmittel der Höhe nach war aber ausnahmslos
belegmäßig nachgewiesen und von der Magistratsabteilung 51 auch überprüft worden.
Die Abrechnung der Subventionsfälle der Jahre 1999 bis 2001 wies Rückstände in der
Bearbeitung auf. Es wurde die Aufarbeitung dieser Rückstände empfohlen.