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Magistratsabteilung 51, Prüfung von Subventionen an einen Verein

 

Die in einer anonymen Anzeige behauptete missbräuchliche Verwendung von Subventionsgeldern im Bereich der für die Administration der allgemeinen und individuellen Sportangelegenheiten und Sportförderungen zuständigen Magistratsabteilung 51 konnte nicht bestätigt werden. In einem Förderungsfall waren jedoch von einem Subventionsnehmer Förderungsmittel zwar inhaltlich - aber nicht wörtlich - der Genehmigung des Gemeinderatsausschusses entsprechend verwendet worden.
 
Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung 51, bei der Vorlage von Subventionsanträgen an den zuständigen Gemeinderatsausschuss oder den Gemeinderat eine detailliertere Angabe der Subventionswerber (bei Dachverbänden inkl. der weiteren Aufteilung auf die Mitgliedsvereine), der jeweiligen Teilbeträge und des vorgesehenen Verwendungszweckes anzuführen.

 

 

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