Magistratsabteilung 51, Prüfung von Subventionen an einen Verein
Die in einer anonymen Anzeige behauptete missbräuchliche Verwendung von Subventionsgeldern
im Bereich der für die Administration der allgemeinen und individuellen
Sportangelegenheiten und Sportförderungen zuständigen Magistratsabteilung 51 konnte
nicht bestätigt werden. In einem Förderungsfall waren jedoch von einem Subventionsnehmer
Förderungsmittel zwar inhaltlich - aber nicht wörtlich - der Genehmigung
des Gemeinderatsausschusses entsprechend verwendet worden.
Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung 51, bei der Vorlage von Subventionsanträgen
an den zuständigen Gemeinderatsausschuss oder den Gemeinderat eine
detailliertere Angabe der Subventionswerber (bei Dachverbänden inkl. der weiteren
Aufteilung auf die Mitgliedsvereine), der jeweiligen Teilbeträge und des vorgesehenen
Verwendungszweckes anzuführen.