Magistratsabteilung 56, Prüfung der Gebarung mit Schulwartegeräten
Der Magistratsabteilung 56 - Städtische Schulverwaltung obliegen sämtliche Angelegenheiten
des Schulwesens, soweit diese in die Vollziehung der Stadt Wien fallen.
Sämtliche Schulen werden mit einem Standardsatz von Reinigungsgeräten ausgestattet,
die den Schulwarten zur Verfügung stehen. Diese Geräte werden in einer
händisch geführten Kartei zentral erfasst, deren Aufzeichnungen jedoch unaktuell
waren, weil die Daten lediglich auf jahrelanger Fortschreibung beruhten. Weiters
erfolgte kein Soll-Ist-Vergleich zwischen den Aufzeichnungen und den Beständen. So
zeigte ein Vergleich, dass von 66 Schulen nur an 21 Standorten (d.s. rd. 32 %) die
Aufzeichnungen mit den Beständen übereinstimmten und somit in der überwiegenden
Mehrheit der Fälle erhebliche Abweichungen festzustellen waren.
Es wurde der Magistratsabteilung 56 daher empfohlen, die Gebarung unter Beachtung
der Inventarvorschrift auf eine neue Grundlage zu stellen.