Magistratsabteilung 56, Städtischer Schulneubau in Wien 23, Alma-Seidler-Weg 2, Wahrnehmungen zu den Generalplanerleistungen und zur Projektorganisation
Die Magistratsabteilungen 19 - Architektur und Stadtgestaltung und 56 - Städtische
Schulverwaltung beauftragten einen Architekten, dessen Projekt über den städtischen
Schulneubau mit Hort und Kindertagesheim in Wien 23, Alma-Seidler-Weg 2, aus
einem Wettbewerb als Siegerprojekt hervorgegangen war, mit den Generalplanerleistungen
auf der Basis fix angenommener Herstellungskosten und einem angenommenen
Gebührensatz von 11,75 %, wobei ein Pauschalhonorar von 1 Mio.EUR
(inkl. USt) vereinbart wurde.
Abgesehen davon, dass eine Pauschalierung des Planerhonorars wegen zu großer
Unwägbarkeiten im Zeitpunkt eines erst in der Planungsphase befindlichen Projektes in
Bezug auf die tatsächlichen Herstellungskosten, von denen das Planerhonorar abhängt,
nicht zielführend war, beruhte die von der Magistratsabteilung 19 vorgenommene
Honorarbemessung auf teilweise unrichtigen Teilgebührensätzen. War dadurch der
Werklohn des Generalplaners zu hoch angesetzt worden, vergrößerte sich dieser
Betrag infolge geringerer tatsächlicher Herstellungskosten gegenüber den pauschal
angenommenen weiter. Darüber hinaus war die gegenständliche Projektorganisation
als verwaltungsökonomisch ungünstig anzusehen, es bestanden auch Baumängel.