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Magistratsabteilung 56, Städtischer Schulneubau in Wien 23, Alma-Seidler-Weg 2, Wahrnehmungen zu den Generalplanerleistungen und zur Projektorganisation

 

Die Magistratsabteilungen 19 - Architektur und Stadtgestaltung und 56 - Städtische Schulverwaltung beauftragten einen Architekten, dessen Projekt über den städtischen Schulneubau mit Hort und Kindertagesheim in Wien 23, Alma-Seidler-Weg 2, aus einem Wettbewerb als Siegerprojekt hervorgegangen war, mit den Generalplanerleistungen auf der Basis fix angenommener Herstellungskosten und einem angenommenen Gebührensatz von 11,75 %, wobei ein Pauschalhonorar von 1 Mio.EUR (inkl. USt) vereinbart wurde.
 
Abgesehen davon, dass eine Pauschalierung des Planerhonorars wegen zu großer Unwägbarkeiten im Zeitpunkt eines erst in der Planungsphase befindlichen Projektes in Bezug auf die tatsächlichen Herstellungskosten, von denen das Planerhonorar abhängt, nicht zielführend war, beruhte die von der Magistratsabteilung 19 vorgenommene Honorarbemessung auf teilweise unrichtigen Teilgebührensätzen. War dadurch der Werklohn des Generalplaners zu hoch angesetzt worden, vergrößerte sich dieser Betrag infolge geringerer tatsächlicher Herstellungskosten gegenüber den pauschal angenommenen weiter. Darüber hinaus war die gegenständliche Projektorganisation als verwaltungsökonomisch ungünstig anzusehen, es bestanden auch Baumängel.

 

 

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