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Wiener Krankenanstaltenverbund, Prüfung der Ausgaben der Anstalten des Wiener Krankenanstaltenverbundes für den externen Gefahrgutbeauftragten

 

Zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter haben Unternehmen - so auch Einrichtungen der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" - Gefahrengutbeauftragte (GGB) zu benennen, wobei im Sinne des Gefahrengutbeförderungsgesetzes die Funktion des GGB von Mitarbeitern des Unternehmens selbst oder einer ihm nicht angehörenden Person wahrzunehmen ist.
 
Vom Wiener Krankenanstaltenverbund wurden die Aufgaben der GGB im Wege eines offenen Vergabeverfahrens unter Zugrundelegung von Pauschalpreisen an eine Fremdfirma vergeben, was in Anbetracht des zur Zeit der Vergabe bestehenden Handlungsbedarfes nachvollziehbar war. Es schien jedoch eine Überprüfung dahingehend angebracht, ob der dem Pauschalpreis zu Grunde liegende Stundenaufwand für die GGB tatsächlich erforderlich und somit die Beibehaltung des Vertrages mit der Fremdfirma wirtschaftlich ist. Darüber hinaus sollte die Generaldirektion Überlegungen anstellen, ob künftig den Anstalten derartige Beratungsleistungen im Eigenbereich angeboten werden könnten.

 

 

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