Wiener Krankenanstaltenverbund, Prüfung der Ausgaben der Anstalten des Wiener Krankenanstaltenverbundes für den externen Gefahrgutbeauftragten
Zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher
Güter haben Unternehmen - so auch Einrichtungen der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund"
- Gefahrengutbeauftragte (GGB) zu benennen, wobei im Sinne
des Gefahrengutbeförderungsgesetzes die Funktion des GGB von Mitarbeitern des
Unternehmens selbst oder einer ihm nicht angehörenden Person wahrzunehmen ist.
Vom Wiener Krankenanstaltenverbund wurden die Aufgaben der GGB im Wege eines
offenen Vergabeverfahrens unter Zugrundelegung von Pauschalpreisen an eine
Fremdfirma vergeben, was in Anbetracht des zur Zeit der Vergabe bestehenden
Handlungsbedarfes nachvollziehbar war. Es schien jedoch eine Überprüfung dahingehend
angebracht, ob der dem Pauschalpreis zu Grunde liegende Stundenaufwand
für die GGB tatsächlich erforderlich und somit die Beibehaltung des Vertrages mit der
Fremdfirma wirtschaftlich ist. Darüber hinaus sollte die Generaldirektion Überlegungen
anstellen, ob künftig den Anstalten derartige Beratungsleistungen im Eigenbereich
angeboten werden könnten.