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Wiener Krankenanstaltenverbund, Prüfung von Ausgaben für Beratungsleistungen

 

Auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 22. November 2000, Pr.Zl. 164/00, wurde dem Wiener Krankenanstaltenverbund die Eigenschaft einer Unternehmung zuerkannt. Die Unternehmung gliedert sich in folgende Teilunternehmungen:
 
1. Wiener Städtische Krankenanstalten und Pflegeheime, 2. Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien und Universitätskliniken, 3. Technische, wirtschaftliche und sonstige Serviceeinrichtungen.
 
Im Zuge der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2000 wurden die von den Anstalten der nunmehrigen Teilunternehmung 1 des Wiener Krankenanstaltenverbundes (WKAV) in Anspruch genommenen Leistungen externer Beraterfirmen - die im Jahre 2000 rd. 169.000,-- EUR ausmachten - untersucht. Infolge einer uneinheitlichen Vorgangsweise bei der Kontierung umfasste dieser Betrag jedoch nicht die gesamten Ausgaben der Anstalten. Darüber hinaus erfolgte die Auswahl der einzelnen Berater nicht immer nach wirtschaftlichen Kriterien, abgesehen davon, dass in vielen Fällen eine Unterstützung durch externe Berater bei der Lösung einzelner Probleme nicht notwendig erschien, da innerhalb des WKAV genügend eigenes, entsprechend ausgebildetes Personal zur Verfügung gestanden wäre.

 

 

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