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Magistratsabteilung 46, Prüfung der behördlichen Vorgangsweise hinsichtlich des Transportes gefährlicher Güter

 

Der Transport gefährlicher Güter auf der Straße ist durch die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) und die Gefahrgutbeförderungsverordnung in Verbindung mit dem Kraftfahrgesetz geregelt. Die Vollziehung erfolgt durch die Bezirksverwaltungsbehörde und den Landeshauptmann unter Mitwirkung der Bundesgendarmerie (in Wien ist dies an Stelle der Bezirksverwaltungsbehörde die Bundespolizei in erster Instanz). Die in die Kompetenz des Landeshauptmanns fallenden Agenden werden gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien durch die Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische Angelegenheiten wahrgenommen.
 
Die seitens der Magistratsabteilung 46 in Vollziehung des GGBG von ihr übernommenen Aufgaben wurden ohne wesentliche erkennbare Mängel vollzogen.

 

 

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