Magistratsabteilung 46, Prüfung der behördlichen Vorgangsweise hinsichtlich des Transportes gefährlicher Güter
Der Transport gefährlicher Güter auf der Straße ist durch die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes
(GGBG) und die Gefahrgutbeförderungsverordnung in
Verbindung mit dem Kraftfahrgesetz geregelt. Die Vollziehung erfolgt durch die Bezirksverwaltungsbehörde
und den Landeshauptmann unter Mitwirkung der Bundesgendarmerie
(in Wien ist dies an Stelle der Bezirksverwaltungsbehörde die Bundespolizei
in erster Instanz). Die in die Kompetenz des Landeshauptmanns fallenden Agenden
werden gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien durch die Magistratsabteilung
46 - Verkehrsorganisation und technische Angelegenheiten wahrgenommen.
Die seitens der Magistratsabteilung 46 in Vollziehung des GGBG von ihr übernommenen
Aufgaben wurden ohne wesentliche erkennbare Mängel vollzogen.