Inhaltsverzeichnis

Magistratsabteilung 45, Überprüfung der periodischen Überwachung von Anlagen des Hochwasserschutzes

Zu den Aufgaben der Magistratsabteilung 45 - Wasserbau zählt u.a. die periodische Überwachung von Anlagen des Hochwasserschutzes. Da hiefür notwendige Grundlagen bezüglich der Vorgangsweise, wie Bedingungen aus wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden oder Dienstanweisungen häufig fehlten, erfolgte diese Überwachung uneinheitlich und nicht in allen Fällen den fachlichen Notwendigkeiten entsprechend. Die gebotene Nachvollziehbarkeit war auf Grund mangelnder Aufzeich-nungen nicht gegeben. Der Empfehlung des Kontrollamtes folgend, erklärte die Dienststelle, ein Qualitätsmanagementsystem zu entwickeln, welches auch eine Verbesserung der Ablauforganisation und den Ausbau des Sicherheitskonzeptes zum Ziel hat.

Für die bis zu 26 Jahre alten Wehranlagen und den überwiegenden Teil des Gerinnes der Neuen Donau fehlten die Kollaudierungen gemäß dem Wasserrechtsgesetz. Nach der diesbezüglicher Bemängelung wurde vorerst für eine Wehranlage ein Kollaudierungsbescheid erwirkt.

Die aufgezeigte Problematik, dass die Magistratsabteilung 45 in wasserrechtlichen Verfahren nicht nur als grundverwaltende Dienststelle und Bewilligungswerber, sondern auch als wasserbautechnischer Amtssachverständiger auftrat, wird die Magistratsdirektion - Verwaltungsorganisation zum Anlass nehmen, diesen Sachverhalt aus rechtlicher und organisatorischer Sicht zu prüfen.

Vollständiger Text