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Magistratsabteilung 45, Prüfung von Ansätzen des Teilrechnungsabschlusses 2001

Die Form der Erläuterungen größerer Unterschiede zwischen Gebühr und veranschlagtem Betrag in den Rechnungsabschlüssen bzw. den Teilrechnungsabschlüssen ist durch die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 sowie durch Er-lässe geregelt. Die von der Magistratsabteilung 45 zur Erstellung des Rechnungsabschlusses 2001 ausgearbeiteten Erläuterungen entsprachen insofern nicht diesen Vorgaben, weil Begründungen fehlten oder wegen ihrer Unvollständigkeit als nicht ausreichend anzusehen waren. Die Magistratsabteilung 45 wird ab dem Rechnungsabschluss 2002 mit besonderer Sorgfalt vorgehen.

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