Stadt Wien-Wiener Wohnen, Einschau in die Verrechnung von Mahngebühren
Die Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen" ist für die Verwaltung der städtischen
Wohnhäuser zuständig. Gegenstand der Einschau war die Vorgangsweise bei
der Einhebung von Mietzinsrückständen vor Einleitung gerichtlicher Schritte. Dabei
wurde festgestellt, dass den säumigen Mietern im ersten und zweiten Mahnlauf Mahngebühren
in der Höhe von jeweils 18,50 EUR vorgeschrieben wurden. In Einzelfällen
entsprachen die aufgelaufenen Spesen (37,-- EUR) annähernd der aushaftenden Forderung.
Wiener Wohnen hat dies zum Anlass einer probeweisen Änderung der bisherigen Vorgangsweise
genommen.