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Stadt Wien-Wiener Wohnen, Einschau in die Verrechnung von Mahngebühren

Die Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen" ist für die Verwaltung der städtischen Wohnhäuser zuständig. Gegenstand der Einschau war die Vorgangsweise bei der Einhebung von Mietzinsrückständen vor Einleitung gerichtlicher Schritte. Dabei wurde festgestellt, dass den säumigen Mietern im ersten und zweiten Mahnlauf Mahngebühren in der Höhe von jeweils 18,50 EUR vorgeschrieben wurden. In Einzelfällen entsprachen die aufgelaufenen Spesen (37,-- EUR) annähernd der aushaftenden Forderung.

Wiener Wohnen hat dies zum Anlass einer probeweisen Änderung der bisherigen Vorgangsweise genommen.

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