WIENGAS GmbH, Prüfung der Vergabe der Bauleistungen für Gasdruckregelanlagen
Für die Errichtung und Adaptierung von Gasdruckregelanlagen führte die WIENGAS
GmbH (WG) nach dem Widerruf eines offenen Verfahrens im Februar 1998 ein nicht
offenes Verfahren durch, welches nicht im Einklang mit ihren damaligen Vergabevorschriften
stand. Da wegen fehlender Befugnisse von Bietern deren Angebote hätten
ausgeschieden werden müssen, wäre lediglich ein Angebot verblieben und damit auch
die zweite Ausschreibung zu widerrufen gewesen.
Das Leistungsverzeichnis war inhaltlich unzulänglich und eröffnete den Bietern einen
Kalkulationsspielraum. Es zeigte sich vor allem, dass die das niedrigste Angebot stellende
Bietergemeinschaft den Großteil der wesentlichen Positionen am teuersten
ausgepreist hatte. Andererseits offerierte sie Positionen, die nicht zur Ausführung gelangten,
im Vergleich zu den anderen Bietern zu niedrigeren Preisen. Der von der
Bietergemeinschaft wahrgenommene Kalkulationsspielraum führte zu einem Reihungssturz.
Gemessen an den für die erbrachten Bauleistungen vergüteten Beträgen wäre
jene Firma, die an dritter Stelle gereiht war, abrechnungsmäßig deutlich unter der
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft zu liegen gekommen.
Zur Vermeidung letztlich unwirtschaftlicher Vergaben und zwecks Vorgabe eindeutiger
Leistungsbilder wird WG die Leistungen für die Errichtung von Gasdruckregelanlagen
getrennt von den Instandhaltungen ausschreiben.