BESTATTUNG WIEN GmbH, Sicherheitstechnische Prüfung baulicher Anlagen des Sargerzeugungsbetriebes
Die vom Kontrollamt Ende 2002 durchgeführte Begehung der baulichen Anlagen des
Sargerzeugungsbetriebes der BESTATTUNG WIEN GmbH (BE) ließ erkennen, dass im
sog. Kesselhaus entgegen den feuerpolizeilichen Vorschriften brennbare Flüssigkeiten
abgestellt waren. Außerdem wies eine am Fußboden befindliche Abdeckplatte (zur Abdeckung
eines Durchbruches zu dem darunter liegenden Geschoß) eine Ausnehmung
auf, die keinen Schutz gegen einen Durchtritt bot.
In einer rd. 1.200 m 2 großen Lagerhalle für Holzmaterialien waren keine Brandmelder
installiert.
Die weiteren baulichen Anlagen des Sargerzeugungsbetriebes gaben keinen Grund zu
einer Beanstandung.