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Verein Kunsthalle Wien, Prüfung der Gebarung

Das Kontrollamt hat auf Grund eines Prüfersuchens vom 12. Dezember 2002 den von der Stadt Wien geförderten Verein "Kunsthalle Wien" einer Prüfung unterzogen.

Der Zweck des Vereines liegt darin, vor allem die bildende Kunst, aber auch Musik und Literatur, Video, Film und neue Medien, Architektur, Mode und verwandte Bereichen (sowie das Verständnis dafür) zu fördern.

Der Verein konnte in den Jahren 1997 bis 2001 seine Besucherzahlen steigern und die vergangenen Jahre finanziell positiv abschließen. Die laufende Geschäftsführung war grundsätzlich ordnungsgemäß dokumentiert und führte zu keinen Bemängelungen. Bezüglich einiger Missverständnisse über die Handhabung der Abstimmung und Kommunikation zwischen Subventionsgeber und -nehmer ist eine Klarstellung der Funktionen und Aufgaben jener Beamten, die der insgesamt zehn Mitglieder umfassenden Generalversammlung des Vereines angehören, erforderlich.

Die Prüfung, ob die im Jahr 1996 vom Kontrollamt festgestellten Mängel behoben wurden, ergab, dass dies der Fall war und der Verein sich zu einem modernen Kunst- und Ausstellungsmanagementbetrieb weiterentwickelt hat. Zu aufgetretenen Unstimmigkeiten anlässlich der Verlängerung des Dienstverhältnisses des Generalsekretärs empfahl das Kontrollamt hinsichtlich der künftigen Gestion, klärende Gespräche mit dem Subventionsgeber zu führen.

Seinen bei Statutenänderungen und der Entlastung von Funktionsträgern bestehenden Verpflichtungen nach dem Vereinsgesetz ist der Verein grundsätzlich nachgekommen.

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