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MA 34, Prüfung der Vergabe der Wartungsleistungen für Aufzüge

Die Wartung von 217 in städtischen Objekten befindlichen Aufzugsanlagen erging nahezu zur Gänze im Wege einer Direktvergabe, obwohl nach den damals geltenden Vorschriften ein Wettbewerb (zumindest ein Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung) durchzuführen gewesen wäre.

Im Hinblick auf wirtschaftliche Aspekte wurde der Magistratsabteilung 34 - Bau- und Gebäudemanagement empfohlen zu überlegen, Wartungsverträge nicht mehr befristet, sondern unbefristet abzuschließen. Außerdem wurde zwecks umfassender Preisvergleiche angeregt, Wartungsvarianten auszuschreiben.

Die Magistratsabteilung 34 wird den Empfehlungen des Kontrollamtes nachkommen.

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