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MA 37, Überprüfung baubehördlicher Tätigkeiten betreffend eine Liegenschaft im 14. Bezirk

Die geplante Schaffung von 17 Bauplätzen in Wien 14 erforderte auch die Abtragung eines vermieteten bauplatzübergreifenden Gebäudes. Auf Grund einer Eingabe der Liegenschafteigentümerin erteilte die Magistratsabteilung 37 - Baupolizei einen Abtragungsauftrag mit der Begründung, das Objekt wäre baubehördlich nicht bewilligt gewesen.

Der Bauakt enthielt dagegen eine bezughabende Baubewilligung für ein Stallgebäude, dessen plangemäße Ausführung dokumentiert war. Über eine weitere Baubewilligung bezüglich des Umbaues in ein Kühlhaus waren im Bauakt zwar keinerlei Unterlagen vorhanden, eine Abschrift des Bescheides fand sich allerdings in der Bewertungsstelle des Finanzamtes für den 14. Bezirk.

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