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MA 30, Prüfung des Schadensfalles bei der Herstellung einer Baugrube im Zuge von Kanalbauarbeiten in Wien 2

Im Juli 2002 kam es im Zuge von Bauarbeiten der Magistratsabteilung 30 - Wien-Kanal unmittelbar neben einer gesicherten Baugrube im Bereich Wien 2, Schüttelstraße, zu einem Wasserrohrgebrechen. Die mit den Kanalbauarbeiten beauftragte Baufirma hatte es nämlich verabsäumt, das Eindringen von Oberflächenwasser neben der Baugrubensicherung hintanzuhalten, was zur Wassersättigung des anstehenden Bodens und zum Bruch des Rohres führte. Eine von der Magistratsabteilung 30 der Baufirma unter dem Titel eines unabwendbaren Ereignisses (massive Regenfälle) teilweise zugestandene Vergütung für die Deckung des entstandenen Schadens war insofern nicht gerechtfertigt, als keine massiven Regenfälle zu verzeichnen gewesen waren.

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