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MA 30, Prüfung der Vergabe für die Beweissicherung des Bauzustandes von Gebäuden für ein Kanalbauvorhaben

Die Magistratsabteilung 30 - Wien-Kanal ist im Begriff, unterhalb der Wien den neuen "Wientalsammelkanal-Entlastungskanal" zu errichten. Um allfällige Schadenersatzforderungen aus dem Titel von Schäden an Bauwerken aus dem Baugeschehen beurteilen zu können, entschloss sich die Magistratsabteilung 30, sämtliche im möglichen Einflussbereich des Kanalbaues - je rd. 70 m beidseitig der Achse des herzustellenden Kanals - liegenden 108 Gebäude und sechs sonstige Objekte (z.B. Denkmäler) von einem hiezu befugten Sachverständigen besichtigen und vorhandene Schadensbilder (vor allem Rissbildungen) dokumentieren zu lassen.

Die am 13. Dezember 2002 nach einem offenen Verfahren vorgenommene Angebotsöffnung brachte ein unerwartetes Ergebnis mit einer enormen Streuung der Angebotspreise von rd. 58.000,-- EUR bis rd. 1.483.000,-- EUR (inkl. USt). Der von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland vertretenen Ansicht, dass das gewählte Vergabeverfahren nicht zulässig gewesen sei und ein Verhandlungsverfahren gewählt hätte werden müssen, konnte nach eingehender Untersuchung der Sachlage nicht beigetreten werden. Obwohl der Billigstbieter - ein Baumeister - extrem niedrige Preise angeboten hatte, war der von der Magistratsabteilung 30 vorgenommenen Vergabe an diesen Bieter - einen Einzelunternehmer - nichts entgegenzuhalten.

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