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MA 36, Prüfung der behördlichen Tätigkeit in Bezug auf Veranstaltungsstätten

Die Einschau in die behördliche Tätigkeit der Magistratsabteilung 36 - Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen in Bezug auf Veranstaltungsstätten zeigte, dass das Wiener Veranstaltungsstättengesetz in einigen Bereiche - insbesondere hinsichtlich der heutigen Sicherheitsanforderungen - nur bedingt geeignet ist, eine ordnungsgemäße und einheitliche Vollziehung zu gewährleisten. Bei der Abwicklung von Genehmigungsverfahren fielen eine Reihe von Mängeln auf. So wurden lediglich Programmabnahmen durchgeführt, anstatt die Eignungsfeststellungen abzuändern, sowie mangelhafte planliche Darstellungen anerkannt. Nicht erfüllte Auflagen bezüglich der Betriebssicherheit blieben unbeanstandet.

Die Magistratsabteilung 36 sagte zu, eine Novellierung der gesetzlichen Bestimmungen zu initiieren. Schritte für eine künftige Vermeidung der aufgezeigten Mängel wurden bereits in die Wege geleitet.

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