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MA 36, Prüfung der behördlichen Vorgangsweise im Zusammenhang mit den Umbauarbeiten für einen Jazzclub

Die Kellergeschosse eines Wohnhauses, in denen ursprünglich ein Kino situiert war, wurden im Jahr 2000 für die Einrichtung eines Jazzclubs umgebaut. Zur Realisierung des Bauvorhabens und für den Betrieb waren u.a. Bewilligungen der Magistratsabteilung 37 - Baupolizei und der damaligen Magistratsabteilung 35 - Allgemeine baubehördliche Angelegenheiten erforderlich. Mangelnde Kommunikation zwischen diesen Dienststellen führte dazu, dass das Verfahren über die Eignung als Veranstaltungsstätte erst nach Abschluss der Bauarbeiten abgewickelt wurde und die diesbezüglichen Vorgaben daher nicht schon in das Baubewilligungsverfahren einflossen.

Der Jazzclub wurde ohne Erstattung der Fertigstellungsanzeige in Betrieb genommen. Auch wurde die fristgerechte Behebung festgestellter Mängel verabsäumt, diese von der Behörde allerdings nicht mit Nachdruck betrieben. Die für Eignungsfeststellungen inzwischen zuständig gewordene Magistratsabteilung 36 - Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen und die Magistratsabteilung 37 sagten zu, in Hinkunft Kommunikationsdefizite vermeiden zu wollen. Es wird auch auf fristgerechte Mängelbehebungen geachtet werden.

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