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MA 42, Überprüfung eines Verfahrens nach dem Wiener Baumschutzgesetz betreffend eine Liegenschaft im 14. Bezirk

Die Schaffung von 17 Bauplätzen in Wien 14 erforderte auch deren verkehrsmäßige Erschließung, wobei Grundabtretungen erforderlich waren. Das Magistratische Bezirksamt für den 13. und 14. Bezirk erteilte der Liegenschaftseigentümerin für die auf der abzutretenden Fläche stockenden Bäume eine Bewilligung zur Baumentfernung nach dem Wiener Baumschutzgesetz und schrieb Ersatzpflanzungen vor. Bei der Überprüfung dieser Ersatzpflanzungen wich die Magistratsabteilung 42 - Stadtgartenamt von den bescheidmäßigen Vorgaben insofern ab, als sie einerseits Baumpflanzungen auf den neuen Bauplätzen - ohne die Eigentumsverhältnisse zu berücksichtigen - anerkannte und andererseits auf dem Liegenschaftsteil im Wald- und Wiesengürtel Ersatzpflanzungen bestätigte, die - wie sich zeigte - nicht vorhanden waren.

Über diese Unzukömmlichkeiten in Kenntnis gesetzt, legte die Magistratsabteilung 42 einvernehmlich mit den neuen Grundeigentümern rechtmäßige Ersatzpflanzungen fest, die in Änderungsbescheiden des Magistratischen Bezirksamtes ihren Niederschlag fanden.

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