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MA 49, Prüfung der Grundsteuer der Forstverwaltungen Lainz und Lobau

Der Magistratsabteilung 49 - Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien verwaltet mit zwei selbstständig eingerichteten und vom Finanzamt getrennt bewerteten Forstverwaltungen im städtischen Ballungsraum Wiens eine Fläche in der Größe von 8.230 ha. Für die von den Forstverwaltungen selbst genutzten, aber auch für die anderen (Privaten) überlassenen Flächen wird Grundsteuer vorgeschrieben, deren Höhe von der Art der Nutzung abhängt.

Die Grundsteuer wurde - unabhängig davon, ob es sich um selbst genutzte oder an deren (Privaten) überlassene Flächen handelte - zur Gänze von der Magistratsabteilung 49 getragen. Darüber hinaus wurde die Richtigkeit der Grundsteuervorschreibungen von der Magistratsabteilung 49 nicht überprüft.

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