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WKAV, Prüfung der Struktur und Qualität des stationären geriatrischen Bereiches der Stadt Wien

Der Herr Bürgermeister richtete am 9. September 2003 ein Ersuchen gem. § 73 Abs. 6 WStV an das Kontrollamt, das die Prüfung der Struktur und Qualität des geriatrischen Bereiches der Stadt Wien zum Inhalt hatte.

Im Hinblick auf die im stationären Bereich des Geriatriezentrums Am Wienerwald bekannt gewordenen Vorfälle umfasste die Einschau des Kontrollamtes die von der Stadt Wien im Rahmen der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" (WKAV) und durch das Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser (KWP) angebotene stationäre Pflege sowie die Wahrnehmung der behördlichen Aufsichtspflicht durch die Wiener Landesregierung.

Die von den beiden angeführten Einrichtungen erbrachte Pflegequalität war über-wiegend als sicher oder angemessen zu beurteilen. Bei einem erheblichen Teil der Einrichtungen des WKAV lagen jedoch bauliche Gegebenheiten vor, die mit einer Altenpflege nach modernen Gesichtspunkten nicht mehr vereinbar erschienen.

Den Zielsetzungen des vom Gemeinderat vor zehn Jahren beschlossenen Programms "Hilfe im hohen Alter" wurde im Geriatriezentrum am Wienerwald z.T. nicht entsprochen, weshalb empfohlen wurde, im Sinne dieses Beschlusses Maßnahmen zu setzen.

Die quantitativ erforderliche Personalausstattung für die Betreuung von Menschen mit hohem Pflegeaufwand war in den Einrichtungen des WKAV in noch nicht ausreichendem Maß gegeben, wobei auch die tatsächlichen Anwesenheitszeiten analysiert sowie die Dienstzeiten und die Ausbildung überdacht werden sollten.

Häufig waren auch Mängel in der Pflegedokumentation festzustellen, sodass die Einführung eines einheitlichen, interdisziplinären EDV-unterstützten Dokumentationssystems zielführend erschien.

Schließlich wären zur Schaffung ausreichender Ressourcen für die stationäre Versorgung alter Menschen die in einigen Studien enthaltene Empfehlung bezüglich einer sukzessiven Umwandlung von Wohnplätzen in Pflegeplätze umzusetzen.

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