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Unabhängiger Verwaltungssenat Wien, Prüfung der Aufgabenerfüllung

Das Kontrollamt hat den Arbeitsfortgang der Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (UVS) einer Prüfung unterzogen. Dies jedoch ohne eine inhaltliche, juristische Wertung der einzelnen Verfahren vorzunehmen, da die Mitglieder des UVS hinsichtlich ihrer Entscheidungen unabhängig sind. Es war festzustellen, dass die Produktivität der einzelnen Mitglieder sehr unterschiedlich ist, was sich auch aus dem Verhältnis der Rückstände und Verjährungen zu den Erledigungen ersehen lässt. Der tatsächliche Aktenanfall unterscheidet sich von den dem Landtag im jährlichen Tätigkeitsbericht bekannt gegebenen Zahlen, da im UVS so genannte "Annex-Zahlen" vergeben werden. Die derzeit bestehenden Rückstände wären bei entsprechender Arbeitsleistung einiger Mitglieder, die sehr hohe Rückstände aufweisen, vermeidbar gewesen. Ebenso wäre es nicht zu so einer hohen Anzahl von Verjährungen gekommen.

Auf Grund der besonderen Stellung des UVS war bei der Prüfung des Kontrollamtes zwischen der administrativen Leitungstätigkeit der Präsidentin und der judiziellen Tätigkeit der einzelnen Mitglieder bzw. der Vollversammlung (die von allen Mitgliedern gemeinsam gebildet wird) zu unterscheiden.

Das Kontrollamt hat sich bei seiner Prüfung auf die Aufgabenerfüllung durch die unabhängigen Mitglieder konzentriert, ohne den rechtlichen Inhalt der Entscheidungen zu bewerten. Hiezu hat sich das Kontrollamt an den Tätigkeitsberichten des UVS, den Gesetzen, der Verordnung und an der Geschäftsverteilung orientiert, Statistiken des UVS ausgewertet und Einschauen vor Ort und in verschiedenen Dienststellen des Magistrats durchgeführt.

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