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WIENGAS GmbH/WIENSTROM GmbH, Sicherheitstechnische Vorkehrungen bei Aufgrabungsarbeiten

 

Das Kontrollamt führte im Sommer 2003 Begehungen durch, inwieweit bei diversen Aufgrabungsarbeiten der WIENGAS GmbH (WG) und WIENSTROM GmbH (WS) - im Wesentlichen Künetten im Zuge von Rohrlege- bzw. von Kabellegungsarbeiten - sicherheitstechnische Vorkehrungen (wie die Pölzung der Künetten sowie die Absicherung und Kennzeichnung der Baustellen) getroffen wurden. Diese Begehungen betrafen elf Aufgrabungen der WG und zwei der WS.

 

Es zeigte sich, dass die von der WG veranlassten Aufgrabungen teilweise unzulänglich und jene der WS überhaupt nicht gepölzt waren. Außerdem waren bei einem Teil der Aufgrabungen unzureichende Abschrankungen und Kennzeichnungen gegeben.

 

 

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