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MA 7, Verwendung der Baukostenbeiträge für den Umbau des ehemaligen Gloria-Kinos

 

Im Jahre 2001 wurde auf der Basis eines von einer Theaterbetriebsgesellschaft erarbeiteten Konzeptes ein ehemaliges Kino in Wien 21 in ein Theater umgestaltet. Zu dem letztlich mit Gesamtkosten von etwa 780.000,-- EUR veranschlagten Umbau hatte die Magistratsabteilung 7 - Kultur Förderungsmittel in der Höhe von insgesamt rd. 435.000,-- EUR zugesichert.

 

Bei der Abwicklung des Projektes verzichtete die Betriebsgesellschaft auf entsprechendes Fachpersonal, insbesondere auf den Einsatz einer örtlichen Bauaufsicht. Angebots- und Abrechnungsprüfungen wurden ebenfalls nicht durchgeführt. Die Magistratsabteilung 7 hatte der Subventionswerberin im Zuge der Gewährung der Förderung nämlich keine Bedingungen über die ordnungsgemäße Planung und Abwicklung des Bauvorhabens auferlegt. Sie wies in ihrer Stellungnahme auf die Ende 2002 ausgearbeiteten und seither den Förderungen zu Grunde gelegten Subventionsbedingungen für Bauvorhaben hin, die die Subventionsnehmer zur Anwendung von projektbezogenen und vergaberechtlichen Bestimmungen verpflichten.

 

 

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