Inhaltsverzeichnis

 

MA 16, Einschau in die Verfahren nach § 18 MRG

 

Die Magistratsabteilung 16 - Wiener Schlichtungsstelle in Wohnrechtsangelegenheiten wurde am 1. Juli 1997 eingerichtet und führt ab diesem Zeitpunkt alle Verfahren, die nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) in den Zuständigkeitsbereich einer Schlichtungsstelle fallen. Verfahren nach § 18 MRG sind jene, nach welchen der Vermieter auf Grund einer notwendigen Sanierung den Hauptmietzins zeitlich begrenzt erhöhen darf. Einen Schwerpunkt stellte die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der vorzulegenden Hauptmietzinsreserve, aber auch die Vorabinformationen der Antragsteller, dar. Die Empfehlungen betrafen daher eine Verbesserung des Informationsangebotes der Magistratsabteilung 16 auf der eigenen Internetseite und Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Hauptmietzinsprüfung.

 

 

Vollständiger Text