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MA 69, Prüfung betreffend Ablösezahlung für Parkplätze in Höhe von 672.000,-- EUR

 

In der Sitzung des Kontrollausschusses vom 30. September 2003 wurde ein Beschlussantrag angenommen, der die Prüfung der Freimachung einer Teilfläche der Liegenschaft EZ 5723 KatG Leopoldstadt im Ausmaß von 2.327 m² gegen eine Entschädigung von 672.000,-- EUR an die Wiener Messe Besitz GmbH (MBG) zum Inhalt hatte.

 

Die Prüfung ergab, dass die freizumachende Fläche Teil eines Mietvertrages war, deren Kündigung nur nach bestimmten, im Mietrechtsgesetz normierten Gründen möglich ist. Da derartige Kündigungsgründe im gegebenen Fall nicht vorlagen, war eine Konsenslösung mit der Mieterin erforderlich. Diese steht zwar im überwiegenden Eigentum der Stadt Wien, war aber verpflichtet, im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns die ihr zustehende Entschädigung zu begehren. Deren Höhe wurde, wie in gleichartigen Fällen üblich, auf Grundlage der Differenz des für die freizumachende Fläche geleisteten und des für eine allfällige Ersatzfläche zu erwartenden Mietzinses berechnet, wobei bei der Berechnung die jeweils im unteren Grenzbereich liegenden Entschädigungswerte gewählt wurden.

 

 

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