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WKAV, Prüfung der Einnahmen des WKAV und der Hera aus der stationären Aufnahme von Patienten der Sonderklasse

 

Die Gebarung der Entgelte aus der stationären Aufnahme von Patienten der Sonderklasse - Anstaltsgebühr und Infrastrukturbeitrag - in den Krankenanstalten der Teilunternehmung 1 des "Wiener Krankenanstaltenverbundes" (WKAV) war vor allem in organisatorischer Hinsicht verbesserungswürdig.

 

Insbesondere wirkte sich das Erfordernis der gemeinsamen Rechnungslegung der von den Krankenanstalten einzuhebenden Anstaltsgebühr und des von den primarärztlichen Abrechnungsgesellschaften einzuhebenden ärztlichen Honorars nachteilig auf die diesbezügliche Einnahmengebarung der Krankenanstalten aus. So wurde u.a. auf die vollautomatisierte Einnahmenverrechnung der Magistratsabteilung 6 - Rechnungsamt verzichtet, was auch zu Doppelgleisigkeiten bei Verwaltungsabläufen und zu mangelnder Periodenreinheit der Einnahmenverrechnung führte.

 

Die prognostizierten Einnahmen des im Zuge der Gehaltsreform der Ärzte eingeführten Infrastrukturbeitrages waren für das Jahr 2002 zu hoch angesetzt. Kritikwürdig waren die unbefriedigenden Kontrollmöglichkeiten seitens des WKAV sowie die rechtliche Verankerung des Infrastrukturbeitrages in Form einer zivilrechtlichen Vereinbarung. Bezüglich des im Sanatorium HERA der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien vom ärztlichen Honorar abzuführenden Hausanteils sollte eine Anpassung an das Niveau der anderen Privatkrankenanstalten erfolgen.

 

 

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