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MA 22, Prüfung der Vollziehung des Wiener Baumschutzgesetzes

 

Für die Vollziehung des Wiener Baumschutzgesetzes in erster Instanz sind die magistratischen Bezirksämter zuständig. Bei den diesbezüglichen Verfahren handelt es sich in den überwiegenden Fällen um Anträge zur Genehmigung von Baumfällungen. Die aktenmäßige Bearbeitung der Berufungen gegen erstinstanzliche Entscheidungen und die Ausarbeitung der Entwürfe der Berufungsentscheidungen für die Vorlage beim Berufungssenat nach diesem Gesetz obliegt der Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz.

 

Die äußerst geringe Zahl an erhobenen Rechtsmitteln bestätigte die Güte der Verfahren, im Sinn einer effizienten Verwaltung sollte künftig jedoch mehr Augenmerk auf die rasche Vorlage der Berufungen durch die magistratischen Bezirksämter gelegt werden.

 

 

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