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MA 42, Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

 

Die Magistratsabteilung 42 - Stadtgartenamt verwendet eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Anwendung solcher Produkte und auch die magistratsinternen Regelungen hinsichtlich der Auswahl der Spritzmittel und deren Aufbewahrung wurden grundsätzlich eingehalten. Auch war die notwendige Qualifikation aller für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zuständigen Personen gegeben. Die Entsorgung von Pflanzenschutzmittelresten, Leergebinden und Einwegschutzanzügen erfolgte ordnungsgemäß.

 

 

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