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MA 19, Feststellungen über Planungsleistungen für einen Zubau der Wiener Rettungszentrale

 

Da die ursprünglich in Nebengebäuden der Wiener Rettungszentrale untergebrachten Funktionsräume nicht mehr den Anforderungen für einen zeitgemäßen Betrieb des Krankenbeförderungsdienstes entsprachen, wurden sie im Auftrag der Magistratsabteilung 70 - Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst der Stadt Wien durch einen neuen Zubau zum Hauptgebäude ersetzt. Im Rahmen der Projektorganisation erhielt die Magistratsabteilung 19 - Architektur und Stadtgestaltung u.a. die Aufgabe, die Auslobung eines Architekturwettbewerbes sowie die Vergabe, die Betreuung und die Abrechnungsprüfung der erforderlichen architektonischen Planungsleistungen vorzunehmen.

 

Im Rahmen des von der Magistratsabteilung 19 im Herbst 1998 entsprechend dem Wiener Landesvergabegesetz (WLVergG) durchgeführten EU-weiten offenen Architekturwettbewerbes wurden 46 Projekte eingereicht, aus denen das Preisgericht im Februar 1999 - offensichtlich unter vorrangiger Betrachtung der städtebaulichen und baukünstlerischen Lösung - ein Gewinnerprojekt auswählte, das in der Vorprüfung hinsichtlich der Einhaltung der Bebauungsbestimmungen und der Funktionalität eine nicht unbedenkliche Beurteilung erhalten hatte.

 

In Konformität mit dem WLVergG erhielt der Gewinner des Wettbewerbes - das Büro Z. - auch den Auftrag über die weiterführende Planung seines Projektes, wobei - wie üblich - vorerst nur der Vorentwurf vergeben wurde, der als Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsbesprechung diente. Da sich beim Auftragnehmer Personal- und Terminprobleme abzeichneten, vergab die Magistratsabteilung 19 Ende Juni 1999 vorerst nur einen Teil der weiterführenden Gesamtplanung, erweiterte den Auftrag jedoch dann rd. einen Monat später auf den vorgesehenen Gesamtumfang, um letztlich Mitte September 1999 den Vertrag mit dem Gewinner wegen unüberbrückbarer fachlicher und terminlicher Schwierigkeiten aufzulösen.

 

Wie festgestellt werden konnte, schien die Magistratsabteilung 19 im Zuge des Vergabeverfahrens die technische Leistungsfähigkeit des Wettbewerbgewinners nicht ausreichend geprüft zu haben, wobei die diesbezüglichen lt. dem WLVergG erforderlichen zwingenden Vorgaben schon in den Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb fehlten.

 

Im Zeitpunkt der Vertragsauflösung waren noch rd. 60 % der vorgesehenen und notwendigen Gesamtplanung offen. Wohl auf Grund des Termindruckes beauftragte die Magistratsabteilung 19 mit diesen Planungsleistungen den Architekten L. im Wege einer Direktvergabe mit den erforderlichen Planungsleistungen. Unter Einbeziehung sämtlicher bereits in Aussicht genommenen Planungsleistungen hätte auffallen müssen, dass der Schwellenwert von 200.000,-- EUR (ohne USt) voraussichtlich überschritten wird, wodurch für die gegenständliche Vergabe ein EU-weites Verhandlungsverfahren unter Einladung von mindestens drei Unternehmern durchzuführen gewesen wäre. Im Zeitpunkt der Prüfung waren - nach ordnungsgemäßem Abschluss der Planungsleistungen - rd. 294.000,-- EUR (inkl. USt) an das Büro L. zur Anweisung gelangt. Insgesamt waren an Planungskosten rd. 466.000,-- EUR angefallen.

 

 

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