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MA 37, Prüfung des Baubewilligungsverfahrens für den "Vienna-City-Tower"in Wien 3

Mit dem an das Kontrollamt herangetragenen Auftrag der Prüfung des Baugenehmigungsverfahrens für den an der Marxerbrücke im 3. Wiener Gemeindebezirk gelegenen "Vienna-City-Tower" gem. § 73 Abs. 6a WStV - d.i. jene Bestimmung der Wiener Stadtverfassung, nach der auf Ersuchen von mindestens 13 Mitgliedern des Gemeinderates vom Kontrollamt besondere Akte der Gebarungs- und Sicherheitsprüfung durchzuführen sind und das Ergebnis dem Gemeinderat mitzuteilen ist - waren in sachlicher Hinsicht neben der Baubehörde und der Bauoberbehörde für Wien sowohl der Verwaltungs- als auch der Verfassungsgerichtshof befasst. Die von Beschwerdeführern an die obersten Gerichtshöfe herangetragenen Eingaben wurden von diesen z.T. als unbegründet zurückgewiesen, z.T. deren Behandlung mangels inhaltlicher Zuständigkeit abgelehnt.

Das Verfahren betreffend eine bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachtes auf Amtsmissbrauch wurde von der Behörde eingestellt. Letztlich blieb auch einer beim Landesgericht für Zivilrechtssachen eingebrachten Schadenersatzklage in beiden Instanzen der Erfolg versagt.

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