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MA 37, Bewilligungsverfahren von leuchtenden Werbeträgern

Wie in anderen europäischen Großstädten gibt es auch in Wien eine Reihe von beleuchteten, hinterleuchteten oder leuchtenden Werbeanlagen. Einen in dieser Form in Wien neuen Werbeträger stellen die so genannten "Rolling Boards" - d.s. hinterleuchtete Werbetafeln mit rollierenden Plakaten - dar, die in großer Zahl an Ein- und Durchfahrtsstraßen errichtet wurden. Die vom Kontrollamt auf Grund einer - wenngleich anonym zugegangenen - Anzeige vorgenommene Einschau zeigte Mängel in den diesbezüglichen Bewilligungsverfahren, insbesondere wurde den Anrainerrechten zu wenig Beachtung geschenkt.

Auch andere Werbeanlagen - Videowände, LED-Anlagen, Lichtreklamen - beeinträchtigten z.T. das Stadtbild bzw. wurden z.T. jahrelang ohne die erforderlichen Bewilligungen betrieben.

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