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StW-WW, Erneuerung der Elektroinstallation bei Wohnungsweitergaben

Die Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen" (WW) ermöglicht den Gemeindemietern, ihre Gemeindewohnung auch außerhalb der gesetzlichen Mietrechtsfortsetzung weiterzugeben. In einem solchen Fall schrieb WW u.a. die Vorlage eines positiven Elektrobefundes vor, wobei zur Erlangung eines solchen Befundes in etlichen Fällen die Sanierung oder Erneuerung der Elektroanlage der betroffenen Wohnung erforderlich war. Die Kosten hiefür waren vorerst vom Mieter zu tragen, der sie nach positiver Befundung bis zu einer bestimmten Höchstgrenze refundiert erhielt.

Wie festgestellt wurde, informierte WW die betroffenen Mieter weder über die elektrotechnische Grundausstattung noch über die diesbezüglich zur Vergütung gelangende Höchstgrenze, sodass einem Mieter nicht bekannt war, welchen Ausstattungsumfang WW vergüten würde und welche darüber hinausgehenden Aufwendungen er selbst tragen musste, was auch Gegenstand einer Mieterbeschwerde war. WW kündigte an, den Ablauf bei Wohnungsweitergaben grundlegend neu zu regeln.

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