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MA 21 A, Prüfung der Bebauungsbestimmungen für ein Bauvorhaben in Wien 19

In einem an das Kontrollamt gerichteten Schreiben bezweifelte ein Beschwerdeführer die Zulässigkeit der Umsetzung eines geplanten Bauvorhabens auf einer Liegenschaft in Wien 19.

Als Ergebnis der Einschau in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan konnte die vom Beschwerdeführer vermutete Manipulation der bisher gültigen Verhältnisse ausgeschlossen werden, weil die Rechtslage durch eine seit 1953 nahezu unveränderte Weiterführung der Bebauungsbestimmungen früherer Flächenwidmungs- und Bebauungspläne gekennzeichnet war.

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