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MA 46, Prüfung der Vorgangsweise für die Bewilligung von leuchtenden Werbeträgern

Seit dem Frühjahr 2004 wurden in Wien an Ein- und Durchfahrtsstraßen in großer Zahl "Rolling Boards" errichtet. Bei dieser neuen Form von Werbeträgern im Straßenraum handelt es sich um hinterleuchtete Werbetafeln mit rollierenden Plakaten.

Die auf Grund einer anonymen Anzeige vorgenommene Einschau zeigte Mängel in der Kommunikation zwischen der als Amtssachverständige wirkenden Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten und der die Bescheide ausstellenden Behörde auf. Sicherheitsrelevante Auflagen waren dadurch in Bewilligungsbescheiden nicht enthalten. Da Auflagen hinsichtlich der Verkehrssicherheit zu allgemein gehalten waren, sagte die Dienststelle eine Revision der diesbezüglichen Grundlagen zu.

Im Hinblick auf die Tätigkeit der Magistratsabteilung 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau wurde bemängelt, dass sie als grundverwaltende Dienststelle nur wenig Handlungsspielraum bei der privatrechtlichen Zustimmung zur Errichtung der Rolling Boards sah.

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