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MA 42, Beschwerde über eine Baumentfernung

Die Prüfung einer anonymen Beschwerde über die Entfernung eines Baumes in einer städtischen Wohnhausanlage ergab, dass ein entsprechender Bescheid vom Magistratischen Bezirksamt für den 15. Bezirk zwar ordnungsgemäß erstellt, jedoch anschließend irrtümlich in der Registratur abgelegt worden war. Dies führte in der Folge zu einigen für den Beschwerdeführer nicht zufrieden stellenden Auskünften bzw. bei diesem zu dem Verdacht einer widerrechtlichen Baumfällung.

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