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WKAV, Prüfung der Ambulanzgebarung des Klinischen Bereiches des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien

 

Der spitalsambulante Bereich des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien (AKH) zählt mit einer jährlichen Frequenz von rd. 1,40 Mio. ambulanten Patienten sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht zu den größten Österreichs. Er wird nicht nur von stationären und ambulanten Patienten des AKH genutzt, sondern auch vom extramuralen Bereich (z.B. niedergelassene Fachärzte) und anderen Krankenanstalten in Anspruch genommen. Hauptkostenträger des spitalsambulanten Bereiches ist die Stadt Wien, da die Einnahmen aus Zahlungen der Sozialversicherungsträger - in Form eines leistungsunabhängigen Ambulanzpauschales - sowie aus Leistungen der anderen Kostenträger lediglich ein Viertel der Gesamtkosten abdecken.

 

Der gesetzlich normierte Versorgungsauftrag des spitalsambulanten Bereiches lässt auf Grund seines zum Teil unbestimmten Gesetzeswortlautes keine eindeutige Grenzziehung gegenüber dem extramuralen Bereich zu, was im laufenden Krankenhausbetrieb - so auch in Bezug auf die Leistungserbringung auf Anforderungen Externer - zu Unklarheiten führte. Die Prüfung der gesamten Organisation der Ambulanzgebarung ergab weiters Feststellungen und Empfehlungen hinsichtlich der Kostenträgerfeststellung, der Leistungserfassung und der Patientenabrechnung. Zu bemängeln waren im Besonderen das uneinheitliche Leistungserfassungssystem und das nicht durchgängig automationsunterstützte Abrechnungssystem. Lediglich rd. 19 % der insgesamt im Jahr 2002 an den Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds gemeldeten 17,75 Mio. spitalsambulanten Leistungen waren im hiefür vorgesehenen Krankenanstalteninformationssystem des AKH erfasst. Aussagen über die tatsächliche Inanspruchnahme des AKH durch den extramularen Bereich waren auf Grund der vorgefundenen organisatorischen Rahmenbedingungen nur eingeschränkt möglich.

 

 

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